Schwerbehindertenausweis

Wer darf unentgeltlich fahren?

Eine unentgeltliche Beförderung im Bereich des Verkehrsverbundes DING steht Schwerbehinderten mit Ausweis und gültiger Wertmarke zu. Eine Wertmarke erhalten:

  • Erheblich Gehbehinderten (Merkzeichen G)
  • Außergewöhnlich Gehbehinderten (Merkzeichen a G)
  • Blinden (Merkzeichen Bl)
  • Hilflosen (Merkzeichen H)
  • Gehörlosen (Merkzeichen Gl)

Weitere Infos

  • die Beantragung der Wertmarke erfolgt beim zuständigen Versorgungsamt
  • eine Begleitperson wird unentgeltlich befördert, wenn im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B steht
  • Infos und Listen über Strecken, bzw. Verbünde mit unentgeltlicher Beförderung von Inhabern eines Schwerbehindertenausweises mit Wertmarke finden Sie auf der Internetseite Mobilitätsportal für behinderte Reisende (ehemals ÖPNV-Info, bzw. Behindertenprospekt) 
  • in der Broschüre der Bahn "Reisen für alle – Bahn fahren ohne Barrieren!" finden Sie Tipps zur barrierefreien Beförderung auf der Schiene