bei Fahrtausfällen und Verspätungen, die durch das Verkehrsunternehmen verschuldet werden, allerdings nicht bei Streikmaßnahmen
falls das Fahrziel um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen wird und keine andere geeignete Fahrmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht
für Inhaber von Zeitfahrscheinen (außer Ausbildungstarif) bzw. eines Schwerbehindertenausweises mit Fahrtberechtigung
Erstattung der Taxikosten (max. 35 €)
Vorgehensweise
Antragsformular ausfüllen und zusammen mit Original-Taxirechnung und Kopie Ihres Fahrscheins an DING senden
DING prüft den Antrag in Rücksprache mit den Verkehrsunternehmen und erstattet Ihnen die Taxikosten, wenn alle Voraussetzungen nach Tarif erfüllt sind