DING-Mobilitätsgarantie

  • bei Fahrtausfällen und Verspätungen, die durch das Verkehrsunternehmen verschuldet werden, allerdings nicht bei Streikmaßnahmen 
  • falls das Fahrziel um mehr als 30 Minuten später als im Fahrplan ausgewiesen erreichen wird und keine andere geeignete Fahrmöglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln besteht
  • für Inhaber von Zeitfahrscheinen (außer Ausbildungstarif) bzw. eines Schwerbehindertenausweises mit Fahrtberechtigung
  • Erstattung der Taxikosten (max. 35 €)


Vorgehensweise

  1. Antragsformular ausfüllen und zusammen mit Original-Taxirechnung und Kopie Ihres Fahrscheins an DING senden
  2. DING prüft den Antrag in Rücksprache mit den Verkehrsunternehmen und erstattet Ihnen die Taxikosten, wenn alle Voraussetzungen nach Tarif erfüllt sind