Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske in Verkehrsmitteln des Öffentlichen Personenverkehrs (Nah- und Fernverkehr) ist entfallen. Somit muss weder im Nahverkehr (Wegfall der Maskenpflicht ab 31. Januar 2023 in Baden-Württemberg, seit 10. Dezember 2022 in Bayern) noch im Fernverkehr seit 02. Februar 2023 eine Maske getragen werden.