Ausländische Gastschüler
Auch ausländische Gastschüler, die eine öffentliche und staatlich anerkannte Schule besuchen, können die Junior-Monatskarte erwerben. Für sie gilt die Karte auch an Schultagen vor 14:00 Uhr für die Fahrt vom Wohnort der Gasteltern zur Schule (nach 14 Uhr gelten die normalen Regelungen der Junior-Monatskarte). Als Nachweis gibt es die "Bescheinigung der Lehranstalt", die von den organisierenden Lehrkräften bzw. Sekretariaten bei verschiedenen Vertriebsstellen ausgefüllt wird.
Trainingscamp-Teilnehmer an der Uni Ulm
Für Teilnehmer des Trainingscamps der Universität Ulm gilt die Junior-Monatskarte in Verbindung mit einer Bescheinigung des Trainingscamps ganztägig im Gesamtnetz ohne die Waben 211 bis 225 (htv-Waben).