Stadttarife
- Für Fahrten innerhalb der Waben 10/20 wird der Stadttarif Ulm/Neu-Ulm angewendet. Für Orte, die auf der Grenze zur Tarifwabe 20 liegen (Blaustein, Herrlingen, Thalfingen), gilt dieser Stadttarif nicht, es werden 2 Waben berechnet.
- Für Fahrten innerhalb der Stadtgebiete Biberach, Riedlingen und Laupheim gilt für Einzelfahrscheine und Tageskarten ein gesonderter Preis.
Rechtsbeziehungen, die sich aus der Beförderung ergeben, kommen immer mit demjenigen Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel benutzt werden.