Was ist das Jobticket BW?
Das JobTicket BW ist eine rabattierte Abo-Jahreskarte, die vom Land Baden Württemberg bezuschusst wird. Sie kann von den Beschäftigten des Landes (Arbeitsvertrag oder Dienstverhältnis mit dem Land Baden-Württemberg) erworben werden. Der Zuschuss beträgt monatlich 25 Euro und wird mit den laufenden Bezügen bzw. dem Gehalt ausgezahlt. Weitere Informationen bezüglich des Zuschusses finden Sie unter https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw.
Wie ist die tarifliche Ausgestaltung vom JobTicket BW im DING?
Das Jobticket BW im DING ist eine persönliche Jahreskarte im Abonnement, sie ist 12 Monate gültig und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht gekündigt wird. Bei vorzeitiger Kündigung oder Rückgabe werden die Differenzbeträge zur Monatskarte nachberechnet wenn das Vertragsverhältnis nicht seit mindestens einem Jahr besteht.
Mitnahmeregelung: An Samstagen, Sonn- und Feiertagen können 4 weitere Personen kostenfrei mitgenommen werden.
Was kostet das Jobticket BW im DING?
Das Jobticket BW kostet 10% weniger als eine Jahreskarte im Abonnement der jeweiligen Preisstufe. Die aktuell gültigen Preise einer Jahreskarte im Abonnement können Sie mit dem Preisrechner ermitteln. Im Rahmen der Bestellung wird Ihnen der bereits rabattierte Preis angezeigt.
Die monatlichen Beträge für das Jobticket BW werden von der Ausgabestelle direkt beim Abonnenten abgebucht, der Zuschuss vom Land wird mit den laufenden Bezügen bzw. dem Gehalt ausgezahlt.
Hinweis für Mitarbeiter aus Biberach:
Die Stadt Biberach bezuschusst das Jobticket BW für Ihre Bürgerinnen und Bürger zusätzlich mit bis zu 20 Euro/Monat. Damit wird das Jobticket für Fahrten innerhalb von Biberach oder von den Ortsteilen Mettenberg, Rißegg, Rindenmoos und Winterreute kostenlos. Für Fahrten weiter entfernter Ortsteile bleibt ein Eigenanteil von unter drei Euro pro Monat übrig.
Weitere Einzelheiten können über den Link www.swbc.de/Zuschussantrag/ nachgelesen werden.
Wie kann das Jobticket BW erworben werden?
Die Bestellung erfolgt über das Kundenportal des Landesamtes für Besoldung und Versorgung (LBV), zu erreichen unter https://lbv.landbw.de/kundenportal. Die Bestellung muss bis zum 15ten des Vormonats des ersten Gültigkeitstages erfolgen. Zum Anmelden auf das Portal des LBV wird die Personalnummer benötigt. Der Zuschuss wird automatisch mit der Bestellung bzw. mit Zustandekommen des Vertrags beantragt. Bitte beachten Sie, dass die erstmalige Gewährung des Zuschusses durch das LBV ggf. erst im Folgemonat erfolgen kann (rückwirkend).
Landesbeschäftigte der medizinischen Fakultät der Univeristät Ulm, bei der die Gehaltsabrechnung über die Klinikverwaltung erfolgt, bestellen das Jobticket unter www.ding.eu. Die Arbeitgeber-Nummer und die Arbeitgeberbescheinigung sind auf der Homepage des Personalrats der Universität ersichtlich.
Wie erfolgt der Wechsel von einer DING-Jahreskarte / Profiticket auf das Jobticket?
Für das Jobticket BW ist in jedem Fall eine Neubestellung unter https://lbv.landbw.de/kundenportal notwendig. Da das Jobticket BW von den Stadtwerken Ulm (SWU) und der DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee (RAB) ausgegeben wird, müssen die bisherigen Jahreskarten an die bisherige Ausgabestelle zurückgesandt bzw. vor Ort zurückgegeben werden. Für bisherige Jahreskarten- /Profiticket-Nutzer entstehen keine finanziellen Nachteile, eine Nachberechnung der Differenzbeträge zur Monatskarte wie bei vorzeitiger Kündigung oder Rückgabe findet nicht statt.
Inhaber einer Jahreskarte im Abonnement senden baldmöglichst, spätestens bis zum 15ten des Vormonats des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets ihre verbliebenen Monatsabschnitte sowie eine Kopie des Jobtickets BW an die Ausgabestelle ihrer bisherigen Abo-Jahreskarte. Das bisherige Abonnement ist damit gekündigt, ggf. für den Monat erfolgte Abbuchungen werden auf das vorliegende Konto erstattet. Die Rücksendeadressen der beiden Ausgabestellen sind: KundenCenter SWU traffiti, Neue Straße 79, 89073 Ulm und DB ZugBus Regionalverkehr Alb-Bodensee GmbH (RAB), ServiceCenter Ulm, Karlstraße 31-33, 89073 Ulm.
Inhaber einer Jahreskarte mit Einmalzahlung geben diese baldmöglichst, spätestens bis zum 5ten des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets bei der Ausgabestelle ab, wo sie die Jahreskarte erworben haben. Vor Ort wird der nicht genutzte Anteil des Jahreskartenpreises erstattet (1/12 des Jahreskartenpreises für jeden nicht genutzten Monat). Das gültige Jobticket BW ist dabei vorzuzeigen.
Hinweise:
Inhaber eines Profitickets geben dieses baldmöglichst, spätestens bis zum 5ten des ersten Gültigkeitsmonats des Jobtickets der Ausgabestelle KundenCenter SWU traffiti, Neue Straße 79, 89073 Ulm ab. Der nicht genutzte Anteil des Profiticketpreises wird über die Firma/Institution erstattet (1/12 des Jahreskartenpreises für jeden nicht genutzten Monat).
Wann erhält der Besteller sein Jobticket BW?
Besteller erhalten ihr Jobticket BW rechtzeitig vor dem ersten Geltungstag per Post nach Hause zugesandt.
Was müssen Sie bei Fahrten durch mehrere Verkehrsverbünde beachten?
Das Jobticket BW kann für mehrere Verkehrsverbünde erworben werden. Der Zuschuss wird jedoch nur für ein Jobticket BW ausbezahlt. Die Prüfung erfolgt durch das LBV.