Mit Hilfe einer EU-weiten Verordnung, die im Jahr 2011 auf den Weg gebracht wurde, ist es gelungen, einheitliche Standards im Bereich der Sicherung und Durchführung von Fahrgastrechten im Kraftomnibusverkehr festzulegen. Diese Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 181/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 2011) ist zum 1. März 2013 in Kraft getreten. Vornehmlich regelt diese Verordnung die Fahrgastrechte im Fernlinienverkehr (planmäßige Wegstrecke ab 250 km). Einige der Regelungen gelten aber auch im regionalen Omnibuslinienverkehr und damit auch im Busverkehr im DING. Zu den im Busverkehr m DING relevanten Regelungen zählen folgende:
Beschwerden können Sie innerhalb von drei Monaten beim Beförderer einreichen. Dann haben Sie einen Anspruch auf eine Antwort innerhalb von einem Monat. Sollten Sie Einwände gegen die Antwort haben, können Sie sich erneut an den Beförderer oder an die Nationale Durchsetzungsstelle für Kraftomnibusverkehre wenden:
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6, 53175 Bonn
Tel.: 0228 30795-400, Fax:0228 30795-499
E-Mail: fahrgastrechte@
eba.bund.
de, www.eisenbahn-bundesamt.de