Ab dem 18.1.2021 gilt für Fahrgäste im bayerischen Teil des DING-Gebiets (Kreis NU) die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (auch KN95/N95-Standard)! Mehr Infos zur FFP2-Maske...
Ab dem 25.1.2021 gilt für Fahrgäste im baden-württembergischen Teil des DING-Gebiets (Ulm, Kreie Alb-Donau, Biberach) die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (so genannte OP-Maske, FFP2-Maske oder KN95/N95-Standard).
Kinder unter 6 Jahren müssen keine Maske tragen. Für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren genügt eine einfache Mund-Nase-Bedeckung.
Befreiungen von der Maskenpflicht erfordern ein nachvollziehbares ärztliches Attest.
Bitte beherzigen Sie auch die folgenden Maßnahmen:
Allgemeine Hygienehinweise:
Weitere Informationen und wichtige Adressen