Auf Initiative des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg werden alle Verkehrsverbünde unter der Marke „bwTreueBonus“ den Abonnenten im öffentlichen Personennahverkehr, die bis März 2021 ihr Abonnement aufrechterhalten, einen Treuebonus gewähren.
Dieser Bonus beträgt eine halbe Monatsrate des Abonnementpreises. Die Ausgabestellen für Jahreskarten werden im April 2021 eine halbe Aborate überweisen bzw. mit dem Abopreis verrechnen.
"Mit diesem Dankeschön erkennen wir an, dass die Treue der Stammkunden einen wichtigen Teil zur Aufrechterhaltung und Stabilisierung des Nahverkehrs beiträgt“, so Verkehrsminister Winfried Hermann MdL.
Den „bwTreueBonus“ erhalten alle Kunden des Nahverkehrs mit einem Jahresticket sämtlicher Tarifgattungen bzw. des Jahrestickets der Deutschen Bahn, das im März 2021 gültig ist. Im DING dürfen sich auch Besitzer des Ticket 65plus und des Azubiticket freuen.
Der Treuebonus wird vom Land Baden-Württemberg finanziert. Die Kosten betragen voraussichtlich rund 18 Millionen Euro.
Nicht mehr einbezogen sind Schülermonatskarten, da das Land bereits im Frühsommer 2020 fast 37 Millionen Euro für zwei Monatsraten (Eigenanteile der Eltern) für die Schülertickets übernommen hatte.
Infos der Landesregierung Baden-Württemberg zum bwTreueBonus und eine FAQ-Liste gibt es unter www.bwegt.de/treuebonus
Auszahlung nach Beantragung bei Einmalzahlung
Die Auszahlung erfolgt auf Antrag bei allen Jahreskarten in Einmalzahlung (bar oder mit EC-Karte), da in diesem Fall keine Bankdaten vorliegen (Jahreskarte, Bürgerticket Biberach, Ticket65plus).
Der Antrag muss bis 30. April 2021 gestellt werden!
Hier geht es zum Erstattungsformular ...
Automatische Auszahlung bei Abos
Die Auszahlung eines halben Monatsbetrags im April geschieht automatisch für alle Arten von Jahreskarten, die im Abonnement ausgegeben werden;
Außerdem gilt:
Wann gibt es keine Auszahlung?
Besitzer des Ticket65plus, die ihren Fahrschein nach Rückgabe des Führerscheins gratis bekommen haben, erhalten keinen bwTreueBonus (wurde das Ticket65plus nach dem ersten Gratisjahr weiter behalten, erfolgt selbstverständlich eine Auszahlung).
Auch alle Besitzer von DING-Jahreskarten aller Art mit Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg sind in der Zuwendung durch die Regierung des Landes Baden-Württemberg nicht mit einbezogen.